Auch der Architekt kann die Eintragung einer Sicherungshypothek auf dem Baugrundstück zur Absicherung seiner Honorarderung verlangen, Seine Planungsleistung muss allerdings in dem Bauwerk Gestalt angenommen haben. In seinem Fall setzt der Sicherungsanspruch nicht voraus, dass das Grundstück ene Wersteigerung erfahren hat. Der Sicherungsanspruch beteht, soweit die Planung sich in dem Bauwwerk manifestiert hat.
Bauhandwerkerhypothek auch für den Architekten
Ähnliche Beiträge
-
Bauträgervertrag nach dem neuen Bauvertragsrecht ab 01.01.2018
27.02.2018 | Kommentare deaktiviert für Bauträgervertrag nach dem neuen Bauvertragsrecht ab 01.01.2018 -
HOAI – Anwendung; gilt sie nur für Architekten ?
10.04.2016 | Kommentare deaktiviert für HOAI – Anwendung; gilt sie nur für Architekten ? -
Gewährleistungsfrist bei Mängeln vor Abnahme des Werkes
25.03.2016 | Kommentare deaktiviert für Gewährleistungsfrist bei Mängeln vor Abnahme des Werkes -
Baugenehmigung – Architekt haftet für Schaden bei Rücknahme, weil Grenzabstand unterschritten
23.01.2013 | Kommentare deaktiviert für Baugenehmigung – Architekt haftet für Schaden bei Rücknahme, weil Grenzabstand unterschritten -
Architektenvertrag – Schrift dringend anzuraten
17.01.2013 | Kommentare deaktiviert für Architektenvertrag – Schrift dringend anzuraten